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Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
„Obhutsverhältnis“ steht überhaupt nicht als Bedingung im Gesetzestext, sondern nur „anvertraut“. Die Richter haben die „Fortentwicklung des Rechts“ übertrieben. Eben wegen der Schulpflicht, vertrauen Eltern ihre Kinder nicht den Lehrern an, sondern scheinen gezwungen zu sein, ihre Kinder in schutzlosen Raum auszuliefern. Allerdings haben wir Richtern ihr Amt nicht anvertraut um das Recht via Fort-Entwicklung hinweg zu entwickeln. Art. 92 GG!
https://dejure.org/gesetze/GG/92.html
Ist das für Bürger verlässliche Recht als eine Sache zu verstehen, so kommt für die Hinwegentwicklung des Rechts mehr noch als für die Rechtsbeugung im Einzelfall der Verwahrungsbruch nach § 133 Abs. 3 StGB in Frage.https://dejure.org/gesetze/StGB/133.html
Vorteil: Verwahrungsbruch ist nicht zwingend ein Verbrechen wodurch das Richterprivileg der Rechtsbeugung entfällt.
Bürger müssen selbst erst einmal Richter als Diener begreifen. In Sonntagsreden werden sie von den wissenden Juristen http://leak6.de/biblio/Schabert%20-%20Schulterschlusseffekt+Prinzipal-Agent-Ansatz.pdf eingelullt.
https://www.bibleserver.com/text/LUT/Johannes13 finde ich da leichter zu merken: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr …“
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