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Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.