RA Michael Langhans zu einem Beitrag über Frank Engelen

Rechtsanwalt Michael Langhans kommentiert einen Beitrag auf T-Online. In dem Beitrag schreibt Dietmar Seher aus Dortmund über Frank E.:

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Mit Frank E. ist natürlich Frank Engelen gemeint, der dem jetzt 17-jährigen Dave Möbius, der damals 16 Jahre alt war, geholfen hat, als der Junge nach seiner straffreien Selbstentziehung Hilfe benötigte. Dietmar Seher bezeichnet also Menschen, wie Frank Engelen, die Kindern in Not helfen, als Reichsbürger. Oder sind für ihn nur Menschen, die Kinder ins Ausland verbringen Reichsbürger?

Wenn das so sein sollte, dann würde dies wohl bedeuten, dass man eine Vielzahl von Jugendamtsmitarbeiter zu den Reichsbürgern zählen müsste, denn immerhin haben deutsche Jugendamtsmitarbeiter in den letzten Jahren tausende von Kindern, natürlich gegen deren wirklichen Willen, ins Ausland verbracht. Aktuell sollen noch 800 bis 850 Kinder von den Jugendämtern im Ausland untergebracht sein.

Nach dem Bericht von Dietmar Seher muss mann dann wohl JA-Mitarbeiter als Reichsbürger bezeichnen. Dazu passt dann wohl auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Auslandsmaßnahmen damit begründen, dass man diese Kinder in Deutschland nicht erziehen könnte. Klingt das nicht nach typischen Reichsdeutschenquatsch?

Rechtsanwalt Michael Langhans kommt in seinem Video zu dem Ergebnis, dass man Frank Engelen nicht tatsächlich als Reichsdeutschen bezeichnen kann. Zu diesem Ergebnis kamen wir hier auch schon. Dietmar Seher, meint also, dass Frank E. ein Reichsdeutscher sein sollte, weil Dave Möbius (mehrfach) aus einem Kinderheim abgehauen ist, und dann ins Ausland flüchtete, weil er sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlte, Dabei übersieht der Typ aber völlig, dass es gerade Leute aus dem Umfeld von Frank Engelen waren, die den Jugendamtsskandal um die misshandelten Kinder in Rumänien aufdeckten und in die Öffentlichkeit  brachten.

ARD: PANORAMA: OLG Koblenz: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben

Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.

ARD: PANORAMA: Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast

Das Landgericht Lüneburg hat Karl-Heinz Wulfhorst und Ralf Witte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Allerdings hatte das Landgericht Hannover im Jahr 2004 die beiden Angeklagten verurteilt. Angeblich sollten sie die damals 15-jährige Jennifer brutal vergewaltigt haben.

Damals wurde Ralf Witte zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. 5 Jahre saß Witte in Haft bis das Verfahren neu aufgenommen wurde, und dann zu einem Freispruch der beiden Männer führte.

Johann Schwenn, der neue Verteidiger von Ralf Witte,  behauptet, dass sich Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Hannover in dem Fall strafbar gemacht haben. Man hatte über Jahre wichtige Unterlagen unterschlagen, die die beiden Justizopfer hätten entlasten können.

Selbst Bernd Busemann, der Justizminister von Niedersachsen, fand die Arbeit der Staatsanwaltschaft  kritisch.

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