RA Michael Langhans zu einem Beitrag über Frank Engelen

Rechtsanwalt Michael Langhans kommentiert einen Beitrag auf T-Online. In dem Beitrag schreibt Dietmar Seher aus Dortmund über Frank E.:

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Mit Frank E. ist natürlich Frank Engelen gemeint, der dem jetzt 17-jährigen Dave Möbius, der damals 16 Jahre alt war, geholfen hat, als der Junge nach seiner straffreien Selbstentziehung Hilfe benötigte. Dietmar Seher bezeichnet also Menschen, wie Frank Engelen, die Kindern in Not helfen, als Reichsbürger. Oder sind für ihn nur Menschen, die Kinder ins Ausland verbringen Reichsbürger?

Wenn das so sein sollte, dann würde dies wohl bedeuten, dass man eine Vielzahl von Jugendamtsmitarbeiter zu den Reichsbürgern zählen müsste, denn immerhin haben deutsche Jugendamtsmitarbeiter in den letzten Jahren tausende von Kindern, natürlich gegen deren wirklichen Willen, ins Ausland verbracht. Aktuell sollen noch 800 bis 850 Kinder von den Jugendämtern im Ausland untergebracht sein.

Nach dem Bericht von Dietmar Seher muss mann dann wohl JA-Mitarbeiter als Reichsbürger bezeichnen. Dazu passt dann wohl auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Auslandsmaßnahmen damit begründen, dass man diese Kinder in Deutschland nicht erziehen könnte. Klingt das nicht nach typischen Reichsdeutschenquatsch?

Rechtsanwalt Michael Langhans kommt in seinem Video zu dem Ergebnis, dass man Frank Engelen nicht tatsächlich als Reichsdeutschen bezeichnen kann. Zu diesem Ergebnis kamen wir hier auch schon. Dietmar Seher, meint also, dass Frank E. ein Reichsdeutscher sein sollte, weil Dave Möbius (mehrfach) aus einem Kinderheim abgehauen ist, und dann ins Ausland flüchtete, weil er sich in Deutschland nicht mehr sicher fühlte, Dabei übersieht der Typ aber völlig, dass es gerade Leute aus dem Umfeld von Frank Engelen waren, die den Jugendamtsskandal um die misshandelten Kinder in Rumänien aufdeckten und in die Öffentlichkeit  brachten.

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